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GModG – Bilanzierung
Energiekonzepte für Gebäude werden in der Regel auf Grundlage des neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erstellt. Diese Nachweisführung unter festgelegten Randbedingungen dient auch zur Erstellung der KfW - Fördermittelanträge im Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Während der Ausführungsplanung und Realisierung wird der Nachweis fortgeschrieben und dient schlussendlich zur Ausstellung des Energieausweises. Neben dieser Bilanzierungsart stellt für hocheffiziente Gebäude die Passivhaus - Projektierung (PHPP) eine weitere Berechnungsgrundlage dar.